Unseriöse Angebote
Vor welchen Angeboten sollte ich mich schützen?
Wir sind uns bewusst, dass es prinzipiell besser ist, auf eigene Stärken als auf Schwächen anderer zu verweisen.
Aus diesem Grund haben wir lange überlegt, ob wir die folgenden Informationen auf unserer Webseite veröffentlichen.
Da der Arbeitsbereich „Beratung und Therapie im Vorfeld einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)“ leider – im Gegensatz beispielsweise zu allgemeiner Rechtsberatung oder Steuerberatung, welche eben nur Juristen / Steuerberater durchführen dürfen – nicht gesetzlich geregelt ist, haben sich auf dem Sektor der MPU-„Vorbereitung“ auch zahlreiche Anbieter breitgemacht, die mit zweifelhaften Geschäftsmethoden und bewusst falschen Versprechungen (Garantien etc.) den MPU-Betroffenen hohe Summen aus der Tasche ziehen, und vor denen dringend zu warnen ist.
Sollten Sie also über die Hinweise der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Frage der Seriosität und Kompetenz im Hinblick auf Verkehrspsychologische MPU-Beratung und MPU-Vorbereitung hinaus weitere Anhaltspunkte benötigen, um „schwarze Schafe“ erkennen zu können, stellen wir hier unten stehende Liste zur Verfügung:
Mit der folgenden Auflistung soll keine künstliche Aufwertung unserer Dienstleistung verbunden sein. Uns liegt es fern, seriöse Kolleg/innen zu diffamieren.
Vielmehr halten wir es aufgrund der Undurchsichtigkeit des Marktes und des hohen „Grau-Anteils“ desselben nötig, mittels einer solchen Auflistung „Abzocker“ und selbsternannte Fachleute zu entlarven.
Sie erkennen unseriöse Angebote u.a. an folgenden Merkmalen:
- mangelnde Qualifikation
- Unklarheit (vor allem über die beratenden Personen)
- Angabe von sehr hohen MPU-Durchfallquoten
- aggressionsfördernde Werbung
- Fiktive Kontakte und Referenzen
- hohe Erfolgsquoten
- dürftige Informationen
- Die Kosten der Beratung werden Ihnen nicht vorab mitgeteilt, müssen erst „anhand Ihres Bedarfs“ ermittelt werden.
- Garantie über den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis
- Geld-Zurück-Garantien
- Angebote über Training, Gesprächsstrategie, Schnelltraining, Schnellkurs, Frage-Antwort-Katalog, Original-Gutachterfragen
- Angebote über Erstellung von verkehrspsychologischen Gutachten/Vorgutachten
- aufschneiderische Begriffe
- grobe Rechtschreibschwächen und schlechte Formulierungen in Werbeunterlagen
Mangelnde Qualifikation
Die Entscheidung über ein positives Gutachten fällt im Wesentlichen im psychologischen Teil der Untersuchung. Deshalb bedarf es der Aufklärung durch Fachleute mit entsprechender Ausbildung. Dies ist in erster Linie von universitär ausgebildeten Psycholog/innen (Diplom / Master) zu erwarten.
Unklarheit (vor allem über die beratenden Personen)
Vor allem im Internet sind immer wieder Angebote anzutreffen, deren Urheber nicht eindeutig zu identifizieren sind. Wer seine Berufsbezeichnung, Namen, Institution oder Adresse nicht nennt, hat höchstwahrscheinlich Gründe dafür.
Da die folgenden Berufsbezeichnungen prinzipiell oft verwechselt werden, sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, welche Qualifikation sich jeweils hinter welcher Berufsbezeichnung verbirgt:
Berufsbezeichnung | Qualifikation |
Psychiater | Facharzt für Psychiatrie |
Psychologischer Psychotherapeut | Diplom-Psychologe mit staatlich geregelter therapeutischer Zusatzausbildung |
Diplom-Psychologe / Master Psychologie | Berufspsychologe mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Ausbildung (Universitätsabschluss) |
Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz (HPG)), Psychologischer Berater (nach HPG) | Diese Berufsbezeichnungen darf jeder führen, der eine Prüfung der örtlichen Gesundheitsbehörde abgelegt hat. Diplom-Psychologen können durch Ihre Ausbildung den Titel „Fachtherapeut für Psychotherapie (HPG, Heilpraktikergesetz)“ auch ohne weitere Prüfung beantragen. |
Verkehrstherapeut, Fachberater, Lebensberater | Diese „Titel“ sagen nichts über die Qualifikation einer Person aus. |
Tipp: Nehmen Sie Abstand von Angeboten, von denen Sie nicht genau wissen, wer oder was Sie erwartet!
Angabe von sehr hohen MPU-Durchfallquoten
Die Quoten bei der MPU mit dem Begutachtungsanlass „Verkehrszuwiderhandlung(en) unter Alkoholeinfluss“ liegen bei
ca. 30% positiver Gutachten ca. 22% negativer Gutachten mit Kurszuweisung ca. 48% negativer Gutachten
Anbieter, die von deutlich höheren Quoten negativer Gutachten sprechen, wollen (aus eigenem geschäftlichem Interesse) Ihre Angst vor der MPU vergrößern.
Die oft verlautbarte „Durchfallquote“ von 70% ergibt sich aus der – falschen – Logik, dass 30% positiver Gutachten 70% negativer Gutachten gegenüberstünden. Die sich oft an diese – bewusst – falsche Logik anschließende Äußerung, 90% aller alkoholauffälligen Kraftfahrer mit über 2,0 Promille würden beim ersten Anlauf negativ begutachtet, ist schlicht und ergreifend Panikmache.
Tatsache ist jedoch: Ihre persönliche Wahrscheinlichkeit, (beim ersten, zweiten, dritten… Anlauf) durch die MPU zu kommen, hängt ausschließlich von Ihrer Vorbereitung ab und nicht von allgemeinen „Durchfallquoten“.
Und: Auch beim zweiten, dritten oder gar vierten Anlauf verbessern sich Ihre Chancen nicht automatisch.
Tipp: Lassen Sie sich fachkundig beraten!
Aggressionsfördernde Werbung
Formulierungen, die die Aggression gegen amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung fördern, sind ebenso nur dazu gedacht, auf sachlich inkompetente Weise die Notwendigkeit der eigenen Dienstleistung zu unterstreichen.
Tatsache ist, dass es nichts mit der Realität zu tun hat, wenn z.B. behauptet wird, dass
- MPU- Gutachter jeden alkoholauffälligen Kraftfahrer grundsätzlich als Alkoholiker einstufen.
- die erste Begutachtung automatisch – sozusagen als Denkzettel – negativ wird.
- ein negatives MPU-Gutachten über einen alkoholauffälligen Kraftfahrer mit der Diagnose „Alkoholabhängigkeit“ gleich zu setzen ist.
Es sollte vielmehr Teil einer jeden seriösen MPU-Beratung sein, Sie über den Begriff der sogenannten „Entlastungsdiagnostik“ aufzuklären.
Fiktive Kontakte und Referenzen
Lassen Sie sich nicht beeindrucken von der „Zusammenarbeit mit (irgendwelchen) Gutachtenstellen, Rechtsanwälten“ etc. Wer mit anderen Fachleuten in Verbindung steht, kann diese auch exakt benennen. Ebenso sind Aussagen von „zufriedenen Kunden“ für Sie nicht nachprüfbar. In diesem Zusammenhang: Universitär ausgebildete Psycholog/innen (Diplom oder Master) unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Damit verbietet sich für unseren Berufsstand die aktive Werbung mit zufriedenen Klienten aus gesetzlichen ebenso wie aus berufsethischen Gründen.
Hohe Erfolgsquoten
Vorsichtig sollten Sie bei der Angabe hoher Erfolgsquoten sein. Diese Zahlen sind für Sie letztendlich nicht überprüfbar und müssen daher auch nicht unbedingt stimmen.
Tatsache ist, dass sich Ihre persönliche Erfolgswahrscheinlichkeit weder nach allgemeinen Statistiken noch nach „Erfolgsquoten“ gleich welcher Institution richtet. Vielmehr hängen Ihre persönlichen Chancen bei der MPU allein davon ab, ob Sie durch Ihre Auseinandersetzung die Voraussetzung für ein positives Gutachten geschaffen haben.
Obwohl wir die Auffassung vertreten, dass Verkehrspsycholog/innen nicht mit Erfolgsquoten werben sollten, ist eine solche Angabe allein noch kein Hinweis auf mangelnde Seriosität. Das heißt: Es gibt sowohl unseriöse als auch seriöse Anbieter, die solche Angaben machen.
Tipp: Überprüfen Sie, ob die gesamte Darstellung in dem entsprechenden Angebot (siehe die anderen Kriterien in dieser Auflistung) eine hohe Erfolgsquote möglich erscheinen lässt!
Dürftige Informationen
Das Wecken Ihrer Neugier durch wenig Information ist auch eine beliebte Spielart unseriöser Werbung auf diesem Gebiet. Seriöse Angebote zeichnen sich stets durch hohe Transparenz und die Möglichkeit zur Nachfrage aus.
Die Kosten der Beratung werden Ihnen nicht vorab mitgeteilt, müssen erst „anhand Ihres Bedarfs“ ermittelt werden.
Natürlich ist oft eine genaue Bestimmung der notwendigen Beratungsstunden im Voraus nicht exakt machbar. Aber: Wer Ihnen nicht von Anfang an mitteilen kann/will, wieviel Kosten (zumindest ungefähr) auf Sie zukommen, der hat sehr wahrscheinlich noch ein dickes Ende für Sie parat.
Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Angebote und überlegen sich dann im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten, welche Alternative Ihnen am besten zusagt! Und: Seien Sie vorsichtig, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, in dem eine Mindeststundenanzahl bestimmt ist. Viele MPU-Kandidaten haben sich schon aus falscher Hoffnung finanziell übernommen.
Garantie über den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis
Die MPU ist nicht schematisch zu knacken. Jeder, der Ihnen den (schnellen) Erfolg garantiert, ohne Ihre Voraussetzungen genau zu kennen, macht leere Versprechungen.
Geld-Zurück-Garantien
Einige Anbieter arbeiten mit „Geld-zurück-Garantien“, die in etwa folgendermaßen formuliert werden: „Sollten Sie, obwohl Sie unsere Richtlinien und Empfehlungen befolgt haben, ein negatives Gutachten erhalten, erstatten wir Ihnen das Beratungshonorar zurück!“
Wenn Sie nun ein negatives Gutachten erhalten, wird man Ihnen klarmachen, dass Sie sich nicht an die Richtlinien und Empfehlungen gehalten haben. Andernfalls hätten Sie ja kein negatives Gutachten bekommen. Sie werden Ihr Geld nicht wieder sehen!
Angebote über: Training, Gesprächsstrategie, Schnelltraining, Schnellkurs, Frage-Antwort-Katalog, „Testknacker“-Seminare, Original-Gutachterfragen
Die psychologischen Gutachter/innen sind gemäß den Begutachtungsleitlinien bzw. den Beurteilungskriterien gehalten, bestimmte Themen anzusprechen. Wie dies genau geschieht, hängt vom jeweiligen Gutachter und dem Verlauf der Begutachtungssituation (und somit auch Ihnen!) ab. Es gibt keine „Original-Gutachterfragen“! Sämtliche Frage-Antwort-Kataloge, Gesprächsstrategien usw. sind zum Scheitern verurteilt. Zudem kennen MPU-Gutachter/innen in aller Regel die diesbezüglich auf dem Markt befindlichen Angebote.
Angebote über Erstellung von verkehrspsychologischen Gutachten/Vorgutachten
Ihre Führerscheinstelle kann ausschließlich Gutachten von staatlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung berücksichtigen. Nicht jeder, der sich MPU-Gutachter / verkehrspsychologischer Gutachter / Obergutachter nennt, hat auch diese staatliche Anerkennung!
Aufschneiderische Begriffe
„MPU-Vorbereitungs-Management“, „Spezialberatung“, „MPU-Profi“ oder Ähnliches: Solche Begriffe versprechen mehr, als sie halten können.
Grobe Rechtschreibschwächen und schlechte Formulierungen in Werbeunterlagen
Auch dies sollte / muss angesprochen werden: Um eine fachlich qualifizierte Beratung für die MPU anbieten zu können, bedarf es einer umfassenden Ausbildung, in der Regel eines Universitäts-Studiums der Psychologie. Danach sollte man (zumindest) in der Lage sein, Werbematerialien in einwandfreiem Deutsch zu formulieren. Andernfalls sind grundsätzliche Zweifel an der Qualifikation/Seriosität angebracht.