Mythen bzw. unzutreffende Auffassungen, die aus mangelndem Problembewusstsein resultieren
- Mythos Nr. 10: „In unserer Gesellschaft verstößt doch jeder laufend gegen Verkehrsvorschriften – das ist doch nicht so schlimm!“
- Mythos Nr. 11: „Mein Führerscheinentzug ist ungerecht – jemand, der soviel fährt wie ich, hat natürlich auch eine viel höhere «Chance», bei Verkehrsverstößen erwischt zu werden!“
- Mythos Nr. 12: „Wenn ich den deutschen Führerschein nicht wiederbekomme, besorg’ ich mir einfach einen ausländischen!“
Mythos Nr. 10: „In unserer Gesellschaft verstößt doch jeder laufend gegen Verkehrsvorschriften – das ist doch nicht so schlimm!“
Diese Aussage ist – so allgemein formuliert sowieso – nicht zutreffend.
Mythos Nr. 11: „Mein Führerscheinentzug ist ungerecht – jemand, der soviel fährt wie ich, hat natürlich auch eine viel höhere «Chance», bei Verkehrsverstößen erwischt zu werden!“
Jemand, der deutlich mehr unterwegs ist als andere, hat tatsächlich eine höhere Wahrscheinlichkeit, bei Verkehrsverstößen „erwischt“ zu werden. Er hat jedoch ebenfalls eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, sich selbst oder anderen Verkehrsteilnehmer zu verletzen. Insofern kann von „Ungerechtigkeit“ nicht die Rede sein.
Mythos Nr. 12: „Wenn ich den deutschen Führerschein nicht wiederbekomme, besorg’ ich mir einfach einen ausländischen!“
Wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis verloren hat, ist nicht berechtigt, mit einem ausländischen Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen. Ausländische Führerscheine sind bei einem Führerscheinverlust unverzüglich der Führerscheinbehörde vorzulegen, die mit einer Eintragung dem Betroffenen das Recht aberkennt, von diesem Gebrauch zu machen (§ 47 FeV).