BASIS 98 – Verkehrspsychologische Dienstleistungen Berger & Moosmayer GbR

Mythen bzw. unzutreffende Auffassungen in Bezug auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung und deren Gutachter

Mythos Nr. 1: „Die MPU ist ein Idiotentest!“

„Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Stoffen“ ist einer von mehreren Begutachtungsanlässen. Die MPU gibt dem jeweiligen Kandidaten die Möglichkeit, bestehende Fahreignungszweifel auszuräumen (Entlastungsdiagnostik). Die Frage der Intelligenz des MPU-Kandidaten wird in der Untersuchung nur insoweit (i.d.R. ganz beiläufig) abgeklärt, als eine schwere Beeintächtigung der intellektuellen Leistungsfähigkeit auszuschließen ist. Die Bezeichnung „Idiotentest“ ist genauso unzutreffend wie irreführend.

Mythos Nr. 2: „Psychologen sind sowieso alle Idioten!“

Wirklich alle???

Mythos Nr. 3: „Die MPU ist eine ungerechte und zudem überflüssige zusätzliche Bestrafung!“

Die Pflicht zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht mehr Bestandteil des Strafrechts, sondern des Verwaltungsrechts. Sie dient sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch des Kandidaten selbst und ist so ein Teil staatlicher Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Anstatt einer Bestrafung ist die MPU vielmehr als eine Chance zu verstehen, die dem Fahrerlaubnisbewerber trotz seiner in der Vergangenheit erwiesenen Nichteignung ermöglicht darzulegen, dass bestehende Eignungszweifel in seinem Fall ausgeräumt werden können.

Mythos Nr. 4: „Die Gutachtenergebnisse sind (zumindest teilweise) auch Glückssache!“

Die Gutachter orientieren sich bei der Durchführung und Auswertung dieser Untersuchung an wissenschaftlich gesicherten verkehrspsychologischen Erkenntnissen. Es liegt am Kandidaten, im psychologischen Gespräch darzulegen, dass bei ihm ein deutlich vermindertes Rückfallrisiko im Verhältnis zu seiner Bezugsgruppe besteht. Bei entsprechender Auseinandersetzung mit sich selbst und der eigenen Vergangenheit verbunden mit den notwendigen Änderungen im Leben kann die Wahrscheinlichkeit auf ein positives Gutachten bis an die 100% gesteigert werden. Glück oder Sympathie sind maximal in seltenen Grenzfällen ausschlaggebend.

Mythos Nr. 5: „Die MPU ist auch mit einer guten Geschichte zu «bestehen»; der psychologische Gutachter kennt meine Geschichte sowieso nur ungenau!“

Im Gegenteil, der psychologische Gutachter kann sich anhand der vorliegenden Akten und unter Berücksichtigung grundlegenden psychologischen Wissens ein relativ detailliertes Bild von der Vorgeschichte des Kandidaten machen. Zudem hat der Gutachter eine fundierte Ausbildung darin, die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu beurteilen.

Mythos Nr. 6: „Beim ersten Anlauf hat man sowieso keine Chance. Erst beim zweiten oder dritten Versuch kann man den Führerschein wiederbekommen.“

Die hohen „Durchfallquoten“ für die erste, aber auch für alle weiteren Begutachtungen kommen dadurch zustande, dass sich die meisten MPU-Kandidaten vor ihrer ersten bzw. auch zweiten, dritten usw. Begutachtung nicht informieren / nicht „vorbereiten“. Die Tatsache, dass die „Durchfallquoten“ bei allen weiteren Begutachtungen stetig sinken, hat allein damit zu tun, dass nach dem ersten bzw. zweiten oder dritten usw. negativen Gutachten zunehmend mehr Betroffene die Notwendigkeit erkennen, sich mit sich selbst und mit der MPU auseinanderzusetzen.

Mythos Nr. 7: „Das psychologische Gespräch ist viel zu kurz, um eine zutreffende Verhaltensprognose ergeben zu können!“

Der psychologische Gutachter will im psychologischen Gespräch nicht die gesamte Persönlichkeit des Kandidaten erfassen, sondern nur die Einstellungen, Motive, situativen Faktoren und Verhaltensstrategien, die aus fachlicher Sicht für das zukünftige Konsum- und Verkehrsverhalten von Bedeutung sind. Im Falle der Nichteignung ist es dem Gutachter u.U. sogar möglich, dies in nur wenigen Minuten sicher zu diagnostizieren.

Mythos Nr. 8: „Der psychologische Gutachter wartet nur darauf, dass ich etwas «Falsches» sage, um mir ein negatives Gutachten geben zu können!“

Im Gegenteil, der psychologische Gutachter sucht nach entlastenden individuellen Befunden, die allerdings der Kandidat darzulegen hat. Ist der Kandidat dazu nicht in der Lage oder willens, so wird im Interesse der Straßenverkehrssicherheit angenommen, dass die notwendigen Veränderungen in Einstellung und Verhalten noch nicht ausreichend vollzogen wurden. Der Gutachter hat kein persönliches Interesse daran (warum auch ?), dem Kandidaten ein negatives Gutachten auszustellen. Er beurteilt im Interesse der Straßenverkehrssicherheit. Zudem entsteht das Gutachtenergebnis in der Regel nicht aufgrund von einzelnen Aussagen. Der Gesamteindruck zählt!

Mythos Nr. 9: „Die (psychologischen Gutachter) lassen Kandidaten «durchfallen», um doppelt an Ihnen zu verdienen.“

Diese Behauptung entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage. Auch wenn Betroffene u.U. nach Erhalt eines negativen Gutachtens den Eindruck haben, aus nicht nachvollziehbaren Gründen durchgefallen zu sein, kann bei gemeinsamer Analyse der Gutachten in nahezu allen Fällen herausgearbeitet werden, warum das Gutachten nach fachlichen Kriterien negativ ausfallen musste.

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