BASIS 98 – Verkehrspsychologische Dienstleistungen Berger & Moosmayer GbR

Mythen bzw. unzutreffende Auffassungen in Bezug auf „erfolgversprechendes“ Verhalten im psychologischen Gespräch im Rahmen der MPU

Mythos Nr. 25: „Ich muss nur wissen (und sagen), was der psychologische Gutachter hören will – dann bekomme ich ein positives Gutachten!“

Beim psychologischen Gespräch im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung geht es nicht um „richtige“ Antworten, sondern um die glaubhafte Vermittlung der individuell vollzogenen Einstellungs- und Verhaltensänderung. Diese Veränderungen sind nur dann glaubhaft zu vermitteln, wenn sie den Tatsachen entsprechen, d.h., wenn sie gelebt werden.

Mythos Nr. 26: „Wenn ich beim psychologischen Gespräch wenig (oder gar nichts) sage, kann ich auch nichts Falsches sagen. Dann muss ich ein positives Gutachten bekommen.“

Auch das Fehlen „falscher“ Antworten im psychologischen Gespräch ist nicht gleichzusetzen mit einer glaubhaften Vermittlung einer vollzogenen Einstellungs- und Verhaltensänderung. Die Beweislast für die vollzogenen Änderungen liegt beim Kandidaten. Aus wenigen oder gar keinen Äußerungen kann der Gutachter auch keine entlastenden Indizien herausholen.

Mythos Nr. 27: „Wenn ich mein Verhalten in der Vergangenheit gegenüber dem psychologischen Gutachter möglichst positiv darstelle, habe ich bessere Chancen, ein positives Gutachten zu bekommen!“

Das psychologische Gespräch dient zur Ausräumung von Fahreignungszweifeln (Entlastungsdiagnostik), die sich auf die Zukunft beziehen (Verkehrsverhaltensprognose) und nicht zur rechtlichen oder moralischen Beurteilung von Verhaltensweisen in der Vergangenheit. Im Gegenteil, eine realistische Darstellung der persönlichen Vergangenheit zeugt für den psychologischen Gutachter von einer Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, die für angestrebten Einstellungs- und Verhaltensänderungen förderlich sein kann. Unter einer realistischen Darstellung ist in diesem Zusammenhang nicht eine übertriebene, „märtyrerhafte“ Selbstanklage gemeint.

Mythos Nr. 28: „Wenn ich dem psychologischen Gutachter klar mache(n kann), wie dringend ich den Führerschein brauche, habe ich bessere Chancen, ein positives Gutachten zu bekommen!“

Jeder, der zur MPU geht, braucht den Führerschein dringend. Zudem darf der Gutachter die Dringlichkeit des Führerscheinwiedererhalts bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen.

Mythos Nr. 29: „Wenn ich dem psychologischen Gutachter erzähle, dass ich mich in Zukunft nicht mehr ans Steuer setze, wenn ich getrunken habe, habe ich bessere Chancen, ein positives Gutachten zu bekommen!“

Trunkenheitstäter mit hoher BAK weisen in aller Regel verfestigte Verhaltensweisen im Sinne etablierter Gewohnheiten auf, d.h. wer früher gewohnheitsmäßig alkoholisiert gefahren ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Alkohol und Fahren nicht trennen können, selbst wenn er/sie hart bestraft wurde oder einen Unfall hatte. Gewohnheiten werden oft in ihrer Problematik nicht erkannt. Gefordert ist eine Änderung im Umgang mit Alkohol, die das Erreichen alkoholbedingter Rauschzustände unwahrscheinlich macht.

Mythos Nr. 30: „Wenn ich dem psychologischen Gutachter glaubhaft vermittle, dass die Menge Alkohol zum Tatzeitpunkt ein Ausrutscher gewesen ist, habe ich bessere Chancen, ein positives Gutachten zu bekommen!“

Siehe Begründung Mythos Nr. 16.

Mythos Nr. 31: „Wenn ich dem psychologischen Gutachter sage, dass ich die getrunkene Alkoholmenge zum Tatzeitpunkt nicht freiwillig konsumiert habe, habe ich bessere Chancen, ein positives Gutachten zu bekommen!“

Siehe Begründungen Mythen Nr. 14, Nr. 15 und Nr. 16.

Mythos Nr. 32: „Wenn ich dem psychologischen Gutachter sage, dass ich nie mehr etwas trinke, reicht das aus, um ein positives Gutachten zu bekommen!“

Nicht jeder MPU-Kandidat muss Alkoholabstinenz nachweisen können, um ein positives Gutachten zu bekommen. Wenn jedoch Alkoholabstinenz gefordert werden muss (Alkoholabhängigkeit oder anzunehmende Unfähigkeit, konsequent kontrollierten Umgang mit Alkohol erlernen zu können), reicht auch die bloße Behauptung nicht für ein positives Gutachten aus. Es geht in jedem Fall um die glaubhafte Vermittlung vollzogener Einstellungs- und Verhaltensänderungen.

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