BASIS 98 – Verkehrspsychologische Dienstleistungen Berger & Moosmayer GbR

Kosten – Honorargestaltung

Wir arbeiten verkehrspsychologisch ausschließlich im Einzelverfahren.

Einzelmaßnahmen sind selbstverständlich kostenintensiver als Gruppenmaßnahmen bzw. Gruppenkurse, haben aber entscheidende Vorteile:

Erstens können wir im Einzelverfahren wesentlich besser auf Sie persönlich eingehen, als dies in Gruppenmaßnahmen der Fall sein kann.

Zweitens können wir den jeweiligen Beratungsbedarf flexibel und gemeinsam mit Ihnen abstimmen, sodass Sie sich nicht im Voraus auf eine bestimmte Stunden-/Terminanzahl festlegen müssen; d.h. Sie bestimmen jederzeit, ob Sie unsere Dienstleistung weiter in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Verkehrspsychologische Beratungs- und Therapiemaßnahmen im Vorfeld einer MPU nehmen erfahrungsgemäß in aller Regel 10 bis 14 Stunden in Anspruch. Im Einzelfall kann dies nach unten oder oben abweichen.

Beratungshonorar

110,- € / 60 min. (92,44 € netto / 17,56 € MwSt.)
165,- € / 90 min. (138,66 € netto / 26,34 € MwSt.)
220,- € / 120 min.(184,87 € netto / 35,13 € MwSt.)

Das Honorar für die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit beträgt 350,- € inkl. 55,88 € MwSt.

Das Honorar für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars beträgt 300,- € inkl. 47,90 € MwSt.

Die Terminvereinbarung erfolgt bei uns nach den Grundsätzen einer Bestellpraxis, d.h. der jeweilig vereinbarte Termin ist für den/die Klienten/in individuell reserviert/bereitgestellt. Dementsprechend entstehen uns bei schuldhaft versäumten (d.h. nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagten) Terminen Kosten, die wir gem. § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, sog. Annahmeverzug), mit einem Ausfallhonorar/Bereitstellungshonorar in Höhe von 60,- € (50,42 € netto/9,58 € MwSt.)/ Termin in Rechnung stellen.

Ist das Nichterscheinen zu einem Termin nachweislich unverschuldet, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar.

Unsere Honorare orientieren sich an den Kosten für die Aus-, Weiter- und Fortbildung niedergelassener Verkehrspsycholog/innen (Qualitätssicherung) und den ordnungsgemäßen Betrieb einer verkehrspsychologischen Praxis/Beratungsstelle.

Kostenfreie Beratungsbestätigung

Jede/r Klient/in erhält nach Beendigung der verkehrspsychologischen Maßnahme eine kostenfreie Beratungsbestätigung über die Dauer und den Stundenumfang zur Vorlage bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)/MPU-Stelle.

Kostenfreie Aktenanalyse

Die für die Beratungsdienstleistung notwendige Analyse von vorgelegten Dokumenten (insbesondere Gutachten, Strafbefehle, Gerichtsurteile/-beschlüsse, Schriftverkehr mit Fahrerlaubnisbehörden, medizinische Befunde) ist im Regelfall kostenfrei.


Mögliche zusätzliche Kosten (nach entsprechender Auftragserteilung durch unsere Klient/innen):

Mehraufwand für die Aktenanalyse

Bei deutlichem Mehraufwand für die notwendige Analyse von vorgelegten Dokumenten (insbesondere Gutachten, Strafbefehle, Gerichtsurteile/-beschlüsse, Schriftverkehr mit Fahrerlaubnisbehörden, medizinische Befunde) berechnen wir nach Absprache aufwandsabhängig ein gesondertes Honorar.

Erstellung von Schriftstücken

— beispielsweise zur Vorlage bei Gerichten oder Begutachtungsstellen für Fahreignung

Im Einzelfall (z.B. bei einer Sperrfristverkürzung gem. § 69 StGB, im Vorfeld gerichtlicher Maßnahmen oder auch vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) kann eine individuelle psychologische Stellungnahme sinnvoll oder notwendig sein.

Das Honorar hierfür liegt aufwandsabhängig zwischen 110,- € und 220,- € inkl. MwSt.

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